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Fallbeispiele
Beispiel Frau D.
Frau D. wendet sich an die Frauenberatungsstelle.
Folgendes berichtet sie der Beraterin:
Frau D. feierte ihre bestandene Prüfung ausgelassen mit vielen Freundinnen und Bekannten. Aufgrund ihres Diabetes trank sie kaum Alkohol. Trotzdem konnte sie sich am nächsten Tag nicht erinnern, wie sie in ihre Wohnung gekommen war. Ihre Kleidung lag verstreut in der Wohnung und als sie duschen wollte, bemerkte sie Druckstellen an ihren Unterarmen und Spermaspuren an ihrer Vagina. Nur dunkel konnte sie sich an Gesprächsfetzen und helle Blitze erinnern, irgendjemand hatte sie immer wieder festgehalten. Sie vermutet, dass etwas in ihr Getränk getan worden war.
Frau D. ist sehr verunsichert und verängstigt. Dazu kommt, dass sie sich von ihren Freundinnen alleingelassen fühlt. Zusätzlich quälen sie die Gedanken, was überhaupt geschehen ist und wer ihr das angetan hat. Für sie kommt jeder in Verdacht. Eine Anzeige bei der Polizei will sie auf keinen Fall erstatten, da sie versucht, das Ganze erst mal zu verdrängen. Zum Glück ist der Schwangerschaftstest negativ. Sie weiß nicht, was sie tun soll und ist froh über die klärenden Gespräche in der Frauenberatungsstelle. Zum nächsten Termin will sie mit ihren Freundinnen erscheinen.

Frau D. ist kein Einzelfall. So wie es ihr gegangen ist, ergeht es vielen Menschen, die nach Verabreichung von K.O.-Tropfen Opfer einer sexualisierten Gewalttat geworden sind.
Beispiel Herr K.
Herr K. wendet sich auf Empfehlung der Polizei an die Ambulanz für Gewaltopfer.
Herr K. war vier Tage zuvor vormittags in seiner Wohnung wach geworden und hatte sich schwach und benebelt gefühlt. Als er sich im Kopf wieder klarer fühlte und aufgestanden war, sah er, dass in seiner Wohnung alle Schränke und Schubladen durchwühlt worden waren. Er stellte fest, dass in der Wohnung vorhandenes Bargeld, Ausweispapiere und Kameras verschwunden waren.
Herr K. hatte am Vorabend eine Kneipe besucht. Im Rahmen des Kneipenbesuchs unterhielt er sich gut mit anderen und lernte dabei auch den ihm bisher unbekannten Herrn T. kennen. Der Abend verlief unterhaltsam und harmonisch, so dass er und Herr T. beschlossen, in der Wohnung von Herrn K. noch einen „Absacker“ zu sich zu nehmen. Er hatte in der Kneipe nicht viel getrunken. Er erinnert sich noch, mit Herrn T. in seine Wohnung gegangen zu sein und ihm ein Getränk angeboten zu haben. Da er selbst am nächsten Tag arbeiten musste, hatte er selbst keinen Alkohol mehr trinken wollen und sich eine Cola eingeschenkt. Er weiß noch, dass Herr T. ihn noch nach Eiswürfeln fragte und er in der Küche welche holte. Danach erinnerte sich Herr K. an gar nichts mehr.
Auf Grundlage seiner Schilderung äußerte die Polizei den Verdacht, dass ihm K.O.-Tropfen verabreicht worden seien, um ihn auszurauben.

Herrn K. geht es seit dem Ereignis schlecht. Er schläft schlecht und träumt ständig von Überfällen. Anderen Menschen gegenüber ist er vollkommen verunsichert. Seit dem Ereignis hat er seine Wohnung kaum verlassen und zieht sich von Kontakten zurück. Er schämt sich darüber, was ihm passiert ist und macht sich Vorwürfe, jemanden in seine Wohnung mitgenommen zu haben. Er fühlt sich hilflos und benötigt Hilfe.

Herr K. ist kein Einzelfall. So wie es ihm ergangen ist, ergeht es vielen Männern und Frauen, die nach Verabreichung von K.O.-Tropfen Opfer eines Raubüberfalls geworden sind.