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Fallbeispiele |
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Beispiel
Frau D.
Frau D. wendet sich an die Frauenberatungsstelle. Folgendes
berichtet sie der Beraterin:
Frau D. feierte ihre bestandene Prüfung ausgelassen mit
vielen Freundinnen und Bekannten. Aufgrund ihres Diabetes trank
sie kaum Alkohol. Trotzdem konnte sie sich am nächsten
Tag nicht erinnern, wie sie in ihre Wohnung gekommen war. Ihre
Kleidung lag verstreut in der Wohnung und als sie duschen wollte,
bemerkte sie Druckstellen an ihren Unterarmen und Spermaspuren
an ihrer Vagina. Nur dunkel konnte sie sich an Gesprächsfetzen
und helle Blitze erinnern, irgendjemand hatte sie immer wieder
festgehalten. Sie vermutet, dass etwas in ihr Getränk getan
worden war.
Frau D. ist sehr verunsichert und verängstigt. Dazu kommt,
dass sie sich von ihren Freundinnen alleingelassen fühlt.
Zusätzlich quälen sie die Gedanken, was überhaupt
geschehen ist und wer ihr das angetan hat. Für sie kommt
jeder in Verdacht. Eine Anzeige bei der Polizei will sie auf
keinen Fall erstatten, da sie versucht, das Ganze erst mal zu
verdrängen. Zum Glück ist der Schwangerschaftstest
negativ. Sie weiß nicht, was sie tun soll und ist froh
über die klärenden Gespräche in der Frauenberatungsstelle.
Zum nächsten Termin will sie mit ihren Freundinnen erscheinen.
Frau D. ist kein Einzelfall. So wie es
ihr gegangen ist, ergeht es vielen Menschen, die nach Verabreichung
von K.O.-Tropfen Opfer einer sexualisierten Gewalttat geworden
sind. |
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Beispiel
Herr K.
Herr K. wendet sich auf Empfehlung der Polizei an die Ambulanz
für Gewaltopfer.
Herr K. war vier Tage zuvor vormittags in seiner Wohnung wach
geworden und hatte sich schwach und benebelt gefühlt. Als
er sich im Kopf wieder klarer fühlte und aufgestanden war,
sah er, dass in seiner Wohnung alle Schränke und Schubladen
durchwühlt worden waren. Er stellte fest, dass in der Wohnung
vorhandenes Bargeld, Ausweispapiere und Kameras verschwunden
waren.
Herr K. hatte am Vorabend eine Kneipe besucht. Im Rahmen des
Kneipenbesuchs unterhielt er sich gut mit anderen und lernte
dabei auch den ihm bisher unbekannten Herrn T. kennen. Der Abend
verlief unterhaltsam und harmonisch, so dass er und Herr T.
beschlossen, in der Wohnung von Herrn K. noch einen „Absacker“
zu sich zu nehmen. Er hatte in der Kneipe nicht viel getrunken.
Er erinnert sich noch, mit Herrn T. in seine Wohnung gegangen
zu sein und ihm ein Getränk angeboten zu haben. Da er selbst
am nächsten Tag arbeiten musste, hatte er selbst keinen
Alkohol mehr trinken wollen und sich eine Cola eingeschenkt.
Er weiß noch, dass Herr T. ihn noch nach Eiswürfeln
fragte und er in der Küche welche holte. Danach erinnerte
sich Herr K. an gar nichts mehr.
Auf Grundlage seiner Schilderung äußerte die Polizei
den Verdacht, dass ihm K.O.-Tropfen verabreicht worden seien,
um ihn auszurauben.
Herrn K. geht es seit dem
Ereignis schlecht. Er schläft schlecht und träumt
ständig von Überfällen. Anderen Menschen gegenüber
ist er vollkommen verunsichert. Seit dem Ereignis hat er seine
Wohnung kaum verlassen und zieht sich von Kontakten zurück.
Er schämt sich darüber, was ihm passiert ist und
macht sich Vorwürfe, jemanden in seine Wohnung mitgenommen
zu haben. Er fühlt sich hilflos und benötigt Hilfe.
Herr
K. ist kein Einzelfall. So wie es ihm ergangen ist, ergeht
es vielen Männern und Frauen, die nach Verabreichung
von K.O.-Tropfen Opfer eines Raubüberfalls geworden sind.
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